Allgemeinverfügung für die Verwendung von Nachtsichttechnik zur Schwarzwildjagd
Der Landkreis Dingolfing-Landau hat mit Allgemeinverfügung vom 12.08.2020, bekannt gemacht im Amtsblatt des Landkreises am 13.08.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Inhabern eines gültigen Jagdscheins gestattet wird, künstliche Lichtquellen,Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels und Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, wobei ausschließlich die waffenrechtlich gem. § 40 Abs. 3 Satz4 WaffG zulässigen Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze erfasst sind, sowohl in Verbindung mit einer Jagdlangwaffe als auch ohne Verbindung zu einer Jagdlangwaffe im Landkreis Dingolfing-Landau für die Bejagung von ausschließlich Schwarzwild einschließlich des Ein- und Anschießens im Jagdrevier zu verwenden.
Bitte beachten: