Schonzeitaufhebung für junge Graugänse
Mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Dingolfing-Landau vom 15.06.2022 wird die Schonzeit für junge Graugänse in der Zeit vom 01.07. bis 31.07.2022 für Jagdreviereim Landkreis Dingolfing-Landau mit landwirtschaftlichen Kulturflächen, auf denen Wildschäden durch Graugänse zu befürchten sind, aufgehoben.
Die Schonzeitaufhebung gilt nicht in befriedeten Bezirken nach § 6 BJagdG und Art.6 BayJG, Naturschutzgebieten nach Art.7 des Bayerischen Naturschutzgesetzes, im Natura 2000-Gebiet und in einem...